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Prüfungsplanung

Der Gesetzgeber fordert in zunehmendem Maße, dass die Unternehmensleitung ihrer Aufgabe zur Kontrolle und Überwachung umfassend nachkommt und dies auch transparent darstellt (8. EU-Richtlinie, BilMoG, MaRisk, etc.). Die Interne Revision ist diesbezüglich ein wichtiges Instrument der Unternehmensleitung und muss daher diese Anforderung mit unterstützen. Ein maßgebliches Mittel ist die Prüfungsplanung, die folgende Zwecke verfolgt:

  • Umsetzung des Auftrages einer zielgerichteten und planmäßigen Überwachung des gesamten Unternehmensgeschehens
  • Notwendigkeit des effektiven Handelns der Internen Revision und dessen Nachweis
  • Prüfungen in überschaubaren, je nach Risikosensitivität des Prüfobjektes längeren oder kürzeren Zeiträumen zu wiederholen
  • Reservierung angemessener Prüfungskapazitäten für Sonderprüfungen und -aufgaben
  • Nachweis des effizienten Einsatzes der begrenzt zur Verfügung stehenden Ressourcen in der Internen Revision

Ferner muss die Planung der Internen Revision

  • flexibel
  • anpassungsfähig
  • rational
  • zukunftsbezogen und
  • risikoorientiert

sein.

Ohne einen methodischen Ansatz und eine entsprechende technische Unterstützung, ist dies bei größeren Revisionsabteilung kaum noch zu handhaben.