| Form und Inhalte des Revisionsberichtes |
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"Die Tätigkeit des Revisors findet ihren Abschluß in der Abfassung eines Revisionsberichtes. Dieser stellt den schriftlichen Niederschlag der gesamten Arbeitshandlungen und Arbeitsergebnisse des Revisors dar. Es ist darum ganz natürlich, daß dem Revisionsbericht eine besondere Bedeutung zukommt. Wohl wird in vielen Fällen der Revisor einen mündlichen Bericht erstatten und zwar in der Regel dem Auftraggeber persönlich oder in dessen Auftrag einer dritten interessierten Stelle. Es ist eine besondere rednerische Schulung und Begabung nötig, wenn dieser mündliche Bericht von der beabsichtigten Wirkung sein soll, dem Auftraggeber das Wesentliche der Revisionsergebnisse zum Ausdruck zu bringen. Gerade aber diese Fähigkeit fehlt sehr vielen Revisoren und es macht in Aufsichtsratssitzungen und Generalversammlungen sowie an Gerichtsstelle einen beklagenswerten Eindruck, wenn ein noch so sachkundiger und erfahrener Revisor nicht in der Lage ist, in knapper Form das Wesentliche zum Vortrag zu bringen. Es empiehlt sich daher, stets auf die Abfassung eines schriftlichen Revisionsberichtes zu halten, da hierbei genügend Zeit und Überlegung zur Verfügung steht. Immerhin sollte es eine selbstverständliche Übung sein, daß der Revisor den Ort seiner Revisionstätigkeit nicht verläßt, ohne zum Schluß mit den zuständigen Persönlichkeiten der revidierten Firma, insbesondere aber mit dem Auftraggeber eine eingehende Besprechung seiner Revisionsergebnisse vorzunehmen und das Resultat einer derartigen Schlußbesprechung in seinen Arbeitsbogen zu vermerken. Dieser wertvollen Übung kommt insofern eine besondere Bedeutung zu, weil die etwaigen Einwendungen beteiligter Persönlichkeiten des revidierten Betriebes durch den Revisor aktenmäßig festgelegt und etwaige Irrtümer des Revisors von dem schriftlichen Revisionsbericht ferngehalten werden. Der schriftliche Revisionsbericht stützt sich natürlicherweise auf die gesamten Arbeitsnotizen des Revisors." aus: "Revisions = Technik Handbuch für kaufmännische und behördliche Buchprüfung" - von Dr.rer.pol. Paul Gerstner, Leipzig 1919 - Seite 195 mit freundlicher Genehmigung des "Verlag der Haude & Spenerschen Buchhandlung Max Paschke" |