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Arbeitsnotizen des Revisors

"Ein Hauptgrundsatz einer sachgemäßen Revision ist der, daß über sämtliche vorstehend beschriebenen Revisionsprogrammpunkte, wie Revisionszeit, Revisionsgebiet, Revisionshandlung und Hergang, sowie die Revisionsergebnisse laufend chronologisch und systematisch geordnete Arbeitsnotizen vorgenommen werden. Ganz abgesehen davon, daß derartige Notizen ein Gebot der Klugheit darstellen, da der Revisor dadurch sein Gedächtnis entlastet und in Zweifelsfällen insbesondere aber bei Ausarbeitung seiner Berichte auf seine Notizen zurückgreifen kann, ist es doch ein überaus wertvolles Beweismaterial für den Revisor in dem Falle, daß seine Angaben von gegnerischer Seite (insbesondere im Zivil- und Strafprozeß) bestritten werden können.

Es genügt nun keineswegs, daß der Revisor ziel- und wahllos seine Arbeitsnotizen auf losen Zetteln zur Niederschrift bringt, sondern er muß diese Notizen nach einem genauen Plan oder Schema vornehmen. Hierzu ist es notwendig, daß er sich sog. Arbeitsbogen einrichtet, d. h. einige leere Papierblätter möglichst gleichen Formats (am besten liniertes oder karriertes Folioformat). Diese Bogen können zweckmäßigerweise folgendermaßen eingeteilt und benannt werden:

Umschlagbogen (U-Bogen), Hauptbogen (H-Bogen), Rechnungsbogen (R-Bogen), Spezialbogen (S-Bogen).

Der Umschlagbogen (U-Bogen) dient dazu, die übrigen Bogen in Verwahrung zu nehmen."

aus: "Revisions = Technik Handbuch für kaufmännische und behördliche Buchprüfung" - von Dr.rer.pol. Paul Gerstner, Leipzig 1919 - Seite 108

mit freundlicher Genehmigung des "Verlag der Haude & Spenerschen Buchhandlung Max Paschke"