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Prüfung der Kapitalanlagen

Die Interne Revision muss zwingend mindestens jährlich die Verfahren in der Kapitalanlage und die Investitionstätigkeit überprüfen. Eine risikoorientierte Vorgehensweise stellt dabei sicher, dass besonders exponierte Bereiche bzw. Anlageklassen mit hohen Risiken häufiger und intensiver geprüft werden. Durch ihre Prüfungen trägt die Interne Revision dazu bei, dass

  • Schwachstellen in den Methoden und Prozessen,
  • inhärente Risiken in den Produkten und den Portefeuilles
  • sowie Verstöße gegen Richtlinien und gesetzliche Regelungen

frühzeitig erkannt und steuernde Maßnahmen ergriffen werden können.

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Diese Datei herunterladen (049_Prüfung der Kapitalanlagen.pdf)Prüfung der KapitalanlagenWelche Aspekte muss die IR berücksichtigen?288 Kb26.08.2010 16:00