| Prüfung der Kapitalanlagen |
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Die Interne Revision muss zwingend mindestens jährlich die Verfahren in der Kapitalanlage und die Investitionstätigkeit überprüfen. Eine risikoorientierte Vorgehensweise stellt dabei sicher, dass besonders exponierte Bereiche bzw. Anlageklassen mit hohen Risiken häufiger und intensiver geprüft werden. Durch ihre Prüfungen trägt die Interne Revision dazu bei, dass
frühzeitig erkannt und steuernde Maßnahmen ergriffen werden können. |